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1. Was ist der Unterschied zwischen einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und einem Betriebsvermögensvergleich?

2. Wer darf den Gewinn nicht durch eine EÜR ermitteln?

3. Wer darf den Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln?

4. Wie werden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in der EÜR behandelt?

5. Abnutzbares Anlagevermögen

6. Nicht abnutzbares Anlagevermögen

7. Welche Besonderheiten gibt es im Zusammenhang mit dem Umlaufvermögen?

8. Was ist bei Einlagen und Entnahmen in der EÜR zu beachten?

9. Wie werden Umsatzsteuerzahlungen bei der in der Einnahmenüberschussrechnung behandelt?

10. Welche Krankenversicherung kommt für Selbständige in Betracht?

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Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Willkommen auf der Seite Einnahmenüberschussrechnung.info. Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Informationen und interessante Links zur Einnahmenüberschussrechnung kurz EÜR genannt.

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Die Einnahmenüberschussrechnung stellt eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung dar. Gesetzlich geregelt ist die Gewinnermittlungsart der EÜR in §4(3) EStG. Bei der Einnahmenüberschussrechnung kommt es im Gegensatz zur Bilanzierung zum großen Teil auf den Zeitpunkt der Zahlungsflüsse an. Die Entstehung von Zahlungsverpflichtungen wie Forderungen oder Verbindlichkeiten ist dabei vielfach unbeachtlich. Die Einnahmenüberschussrechnung ist mittlerweile (Veranlagungszeiträume ab 2011) auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermittlen. Viele Steuerprogramme bieten die Möglichkeit, neben den Steuererklärungen auch eine EÜR zu erstellen und in elektronischer Form an das Finanzamt zu übertragen. Auch ist es mit Hile einer Steuersoftware relativ einfach möglich, einen Steuerbescheid zu überprüfen, damit gegebenfalls Einspruch eingelegt werden kann.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und einem Betriebsvermögensvergleich? Beim Betriebsvermögensvergleich handelt es sich um eine periodengerechte Gewinnermittlung auf der Basis der doppelten Buchführung. Hierzu gehören die Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechung ein Kassenbuch und die Inventur. Erlöse und Aufwendungen werden grundsätzlich dem Jahr zugerechnet, in dem sie angefallen sind.

Als Vorteil der Einnahmenüberschussrechnung wird häufig angeführt, dass es bei einer EÜR einfacher als beim Betriebsvermögensvergleich ist, Zahlungen in andere Wirtschaftsjahre zu verlagern und so eine vorteilhafte Gewinnverschiebung vornehmen zu können. In wieweit Vorauszahlungen, Vorschussleistung oder die Stundung eines Rechnungsbetrags rechtsmissbräuchlich sind, sollten Sie mit einem Steuerberater klären. Hier finden Sie Hinweise zu Steuerberatergebühren.

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Wer darf den Gewinn nicht durch eine EÜR ermitteln? Zwingend einen Betriebsvermögensvergleich durchführen müssen Kaufleute und Personengesellschaften, die nach Handelsrecht verpflichtet sind, Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen. Darüber hinaus sind auch Kapitalgesellschaften und Genossenschaften buchführungspflichtig sowie alle gewerblich tätigen natürlichen und sonstigen juristischen Personen, die unter den Kaufmannsbegriff des Handelsgesetzbuches fallen.

Es kann aber auch sein, dass für gewerblichen Unternehmer und Land- und Forstwirte eine Buchführungspflicht nach anderen Gesetzen wie z.B. §141 AO besteht. Die Pflicht zur Buchführung ergibt sich hier, sobald bestimmte Gewinn- oder Umsatzgrenzen überschritten werden. Fragen Sie hierzu im Zweifel am besten einen Steuerberater.

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Wer darf den Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln? Alle Freiberufler dürfen den Gewinn durch EÜR ermitteln und zwar unabhängig von der Höhe der Besteuerungsgrundlagen. Des Weiteren können aber auch kleinere BGB-Gesellschaften und Kleingewerbetreibende den Gewinn im Rahmen der Einnahme-Überschussrechnung ermitteln. Voraussetzung ist, dass sie nicht unter die in der vorigen Frage genannten Gruppen fallen.

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Wie werden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in der EÜR behandelt? An dieser Stelle ist die Unterscheidung zwischen abnutzbarem, nichtabnutzbarem Anlagevermögen und Umlaufvermögen notwendig. So gehört bei einem Grundstück im Betriebsvermögen der Grund und Boden zum nichtabnutzbaren Anlagevermögen und das Gebäude zum abnutzbaren Anlagevermögen. Zu beachten ist, dass Anschaffungsnebenkosten, wie die Grunderwerbsteuer oder Notarkosten in der Regel ebenfalls zu den Anschaffungskosten zählen. Kreditzinsen für einen betrieblichen Kredit zählen hingegen zu den Finanzierungskosten und sind als solche abzugsfähig.

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Abnutzbares Anlagevermögen Für das abnutzbare Anlagevermögen wie z. B. Computer oder Pkw dürfen Betriebsausgaben unabhängig von der Zahlung nur in Höhe der Absetzungen für Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden. In beiden Fällen muss darauf geachtet werden, dass im Ergebnis auch der privtae Anteil, beim Firmenwagen etwa einem Fahrtenbuch entsprechend, berücksichtigt wurde. Werden diese Wirtschaftsgüter veräußert, liegen in Höhe des Restbuchwerts Betriebsausgaben vor. Bei Zahlungseingang liegen dann im Gegenzug Betriebseinnahmen in Höhe des Veräußerungserlöses vor.

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Nicht abnutzbares Anlagevermögen Bei nicht abnutzbarem Anlagevermögen können bei Zahlung im Anschaffungszeitpunkt keine Betriebsausgaben abgesetzt werden. Erst bei der späteren Veräußerung werden in der EÜR die Anschaffungskosten dem Veräußerungserlös Gewinn wirksam gegenübergestellt.

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Welche Besonderheiten gibt es im Zusammenhang mit dem Umlaufvermögen? Bei Kauf oder Verkauf von Wirtschaftsgütern der Umlaufvermögens wie z. B. Waren entstehen grundsätzlich erst im Zeitpunkt der Zahlung Betriebsausgaben bzw. Betriebseinnahmen. Forderungen und Verbindlichkeiten sind insofern zunächst unbeachtlich. Zu beachten ist, dass eine derartige Behandlung in der Einnahme-Überschussrechnung ab dem 5.5.2006 für z.B. Wertpapiere, Gesellschaftsanteile sowie Grundstücke im Umlaufvermögen nicht mehr möglich ist. Die steuerliche Behandlung erfolgt hier dem Anlagevermögen entsprechend. Wer im betrieblich Geld anlegen will, sollte beachten, dass Zinsen aus Tagesgeld oder Festgeld im Betriebsvermögen nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Insofern kann für ein betriebliches Konto oder Depotkonto auch kein Freistellungsauftrag gestellt werden. Wann die betrieblichen Zinsen auf dem Tagesgeldkonto oder Festgeldzinsen bei Freiberuflern, Einzelunternehmen oder Personengesellschaften dem so genannten Teileinkünfteverfahren unterliegen und was der Unterscheid bei Kapitalgesellschaften ist, fragen Sie am besten einen Steuerberater.

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Was ist bei Einlagen und Entnahmen in der EÜR zu beachten? Nach herrschender Meinung sind diese insoweit zu berücksichtigen, als sie den Gewinn beeinflussen. So werden Sachentnahmen grundsätzlich in Höhe des Verkehrswertes -vergleichbar mit einem Verkauf - zu Betriebseinnahmen führen und den Gewinn erhöhen. Auf der anderen Seite werden Sacheinlagen - vergleichbar mit einem Kauf - grundsätzlich als Betriebsausgaben behandelt. Die Einlagen und Entnahmen von Geld sind grundsätzlich als Gewinn neutral zu beurteilen.

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Wie werden Umsatzsteuerzahlungen bei der in der Einnahmenüberschussrechnung behandelt? Die vereinnahmten Umsatzsteuerbeträge sowie vom Finanzamt erstattete Vorsteuern müssen in der EÜR als Betriebseinnahmen angesetzt werden. Im Gegenzug dazu dürfen die an andere Unternehmer bzw. das Finanzamt gezahlten Umsatzsteuerbeträge als Betriebsausgaben abgezogen werden. Auch hier gilt jeweils das Zu- und Abflussprinzip. Bei der Fakturierung zu beachten ist, dass für den Vorsteuerabzug eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen muss. Das bedeutet, dass etwa in der Rechnungsvorlage Ihrer Rechnungssoftware alle notwendigen Rechnungsangaben enthalten sein müssen.

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Welche Krankenversicherung kommt für Selbständige in Betracht? Wer sich selbstständig machen will, kann bei der Wahl der Krankenversicherung grundsätzlich entscheiden, ob sie eine freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen oder eine private Krankenversicherung wählen. Informationen zu diesen Krankenversicherungen finden Sie unter den Links Freiwillige-Krankenversicherung.biz und Rechner-Krankenversicherung.de. Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Seite zur Einnahmenüberschussrechnung.

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